Hey werte Auto- und Tuningfans da draußen, heute will ich euch ein bisschen was zur rechtlichen Lage beim Tuning erzählen. Schließlich kann es ja auch bei bestem Fahrverhalten immer mal zu einem unverschuldeten Unfall kommen. Und da wollen wir ja wieder heil, ohne Strafzettel und gut versichert rauskommen, oder?
Klar ist, dass Nachbesserungen, die nicht vom Hersteller selbst angeboten werden – wie in den Sonderausstattungen einzelner Modelle etwa – von offizieller Stelle abgesegnet werden müssen. Egal ob es sich bloß um ein Sonderlenkrad, Leichtmetallfelgen oder Chip-Tuning handelt. Am besten also einfach mit dem Tuning-Plan zum TÜV und sich vor Ort beraten lassen, denn die Mitarbeiter wissen wirklich alles über die StVZO, also die Deutsche Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Und mit der müssen die Umbauten schließlich verträglich sein. Entweder die verwendeten Teile haben bereits eine Allgemeine Betriebserlaubnis in Deutschland oder aber ein Sachverständiger muss sie einzeln abnehmen. Nur so kann sichergestellt werden, dass der getunte Wagen noch straßentauglich ist.
Dass der TÜV informiert werden muss, leuchtet ein. Schließlich handelt es sich bei getunten Wagen eher um ein komplett neues Automobil mit anderen Werten als das Ursprungs-Auto. Viele meiner Kollegen im „Runden Reifen“ wissen aber nicht, dass zumindest gravierende Umbauten auch bei der KFZ Versicherung gemeldet werden sollten.
Es besteht zwar im rechtlichen Sinne keine Meldepflicht wie gegenüber dem TÜV, aber wer die neuen Teile nicht meldet, kann ein böses Nachsehen haben. Wenn etwa das Auto gestohlen wird, haftet die Versicherungen natürlich nicht für die Tuning-Teile, von denen sie nichts weiß. Gerade beim Herumschrauben am Motor sollte man aufpassen, denn unter Umständen bewirkt die vorgenommene Leistungssteigerung, dass die Versicherung einen Teil der Leistung verweigert oder sogar den Versicherungsschutz ganz aufhebt. Also besser direkt Umbauten melden. Auch wenn sich durch die höhere Leistung des getunten Wagens die Beiträge meist leicht erhöhen – spätestens im Ernstfall zahlt es sich aus!




